Strafjustiz: UN warnt vor Missbrauch von Neurotechnologie
UN-Generalsekretär António Guterres hat erstmals vor Neurotechnologie gewarnt. Sie entwickle sich so schnell, dass Regierungen eines Tages Gehirne auslesen und manipulieren könnten, heißt es in seinem Bericht, über den die New York Times(öffnet im neuen Fenster) berichtet. Das könne Grundrechte bedrohen.
Als Gefahren nannte Guterres willkürliche Festnahmen, veränderte mentale Zustände und Eingriffe in die Privatsphäre. Ermittler könnten etwa Gehirndaten von Verdächtigen abrufen, um Informationen zu erzwingen oder Straftaten vorherzusagen.
Der Bericht empfiehlt Regeln im Einklang mit dem Völkerrecht. Gedanken sollen demnach als "hochsensible personenbezogene Daten" gelten. Neurotechnologie soll in der Strafjustiz nur mit ausdrücklicher Einwilligung zum Einsatz kommen.
Menschenrechtler begrüßen den Bericht
Staaten könnten nun klare, menschenrechtsbasierte Regeln aufstellen, bevor die Technik in Ermittlungen, Gerichten und Gefängnissen zur Routine wird, sagte Jeremy Laurence, Sprecher des UN-Menschenrechtsbüros. Aktivisten zufolge erweitert der Bericht zudem die Gedankenfreiheit, die bisher vor allem als Meinungsfreiheit galt, um das Recht, Gedanken privat zu halten.
Weltweit wächst bereits der Druck, Hirndaten zu schützen. Chile hat den Schutz der Gehirnaktivität in der Verfassung verankert. Kalifornien, Colorado und Montana erließen Gesetze zu neuronalen Daten. Ähnliche Maßnahmen liegen für Argentinien, Brasilien, Kolumbien und Mexiko als Vorschläge vor.
Indien nutzt umstrittenes Verfahren
Andere Staaten greifen dagegen schon auf Hirndaten zu. In Indien setzt die Polizei seit zwei Jahrzehnten Brain Electrical Oscillation Signature(öffnet im neuen Fenster) (BEOS) ein. Das Verfahren liest Gehirnwellen aus und soll zeigen, ob Verdächtige möglicherweise an einer Tat beteiligt waren.
Die wissenschaftliche Basis ist dünn und Gerichte lassen die Ergebnisse nicht als Beweis zu. Dennoch kam BEOS in Hunderten Fällen zum Einsatz, darunter Mord, Vergewaltigung und Terrorismus. Ein Gremium der indischen Regierung bewertete das Verfahren 2008 als "suboptimal".
Viele Neurotechnik-Geräte sind Wearables, die etwa Stress, Schlaf und Konzentration überwachen. Laut Experten sind sie kaum reguliert. Die Neurorights Foundation prüfte 2024 die Datenschutzregeln von 30 Anbietern. Die meisten setzten der Nutzung von Hirndaten keine Grenzen. Mehr als die Hälfte erlaubte ausdrücklich, Nutzerdaten an Dritte weiterzugeben.
Zugleich helfen Brain-Computer-Interfaces gelähmten Patienten, Sätze zu schreiben, Roboterarme zu bewegen und online Schach zu spielen.
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